Förderbedingungen
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Die Hans-Kauffmann-Stiftung nimmt Anträge auf Projektförderung entgegen, sofern die Vorhaben ihrer Satzung und ihren Förderschwerpunkten „Erziehung und Bildung, Kunst und Kultur“ entsprechen. Dabei sind die Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit sowie die Originalität des Projektes entscheidend. Die Stiftung misst ferner dem Engagement des Antragstellers sowie seinem Bemühen um die Gewinnung von Förderpartnern Bedeutung zu. Sie vergibt keine Mittel zur Schließung von allgemeinen Haushaltslücken.


Anträge zur Förderung von Maßnahmen können per Post oder per E-Mail an die Hans-Kauffmann-Stiftung gestellt werden - unter Beifügung folgender Angaben bzw. Informationen:

  • Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer und eMail-Adresse) des Antragstellers und des Projektleiters
  • Qualifikationen und Referenzen
  • Detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens, inkl. der Beteiligten sowie Orts-,Termin- und ggf. Preisangaben. Bei Veranstaltungen Name und Kontaktdaten des Veranstalters
  • Fotomaterial, Logo etc. für die Veröffentlichung auf unserer Website und ggf. Printmedien. (Inkl. der Angabe des Copyright-Inhabers sowie der Zusicherung, im Besitz der übertragbaren Nutzungsrechte an sämtlichen Bildern und Medien zu sein und der Hans-Kauffmann-Stiftung an diesen Daten das nicht ausschließliche, übertragbare, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht einzuräumen).
  • Realistische Kalkulation der veranschlagten Kosten und erwarteten Einnahmen.
  • Kontaktdaten von eventuellen anderen Förderern